Gegenvorschlag
Im Sinne eines Gegenvorschlages zu der von 3’323 im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten ein-
gereichten, unformulierten Volksinitiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» mit dem folgenden
Wortlaut:
1. Das Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13. März 1991 wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 5 bis (neu)
2 Der Kanton und die Gemeinden Bettingen und Riehen sorgen dafür, dass
e) (geändert) alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Gefährdungen und vermeid-
baren Behinderungen geschützt werden. Der erhöhten Schutzbedürftigkeit der besonders gefährde-
ten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist dabei Rechnung zu tragen.
5 Der Kanton und die Gemeinden Bettingen und Riehen ergreifen insbesondere folgende Massnahmen, um
die Zielsetzungen gemäss Abs. 2 bis 4 zu erfüllen:
d) (geändert) Fördermassnahmen zugunsten von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln;
e) (neu) ein durchgehendes, sicheres, attraktives und angemessen dichtes Velowegnetz, wovon bis
spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung mindestens 40 km Velovorzugsrouten
umgesetzt sind; parallel werden Haupt- und Nebenverbindungen bis spätestens 2042 ausgebildet;
der Kanton veröffentlicht bis zur Fertigstellung des Netzes alle drei Jahre einen Bericht;
f) (neu) verkehrstechnische Sofortmassnahmen zur zeitnahen Behebung von Gefahrenstellen im
Fuss- und Veloverkehr.
5bis Das zuständige Departement legt Standards für die Planung, Projektierung und Umsetzung von kanto-
nalen Fuss- und Veloverkehrsprojekten fest. Diese sind für die Behörden verbindlich.
2. Ausgabengenehmigung
Der Grosse Rat genehmigt zur Umsetzung des Gegenvorschlags Ausgaben in Höhe von insge-
samt Fr. 23’940’000. Diese teilen sich wie folgt auf:
– Fr. 23’740’000 als Erhöhung der zweiten Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr (RAB
LV II) von Fr. 10’000’000 auf insgesamt Fr. 33’740’000 zu Lasten der Investitionsrechnung, In-
vestitionsbereich 1 «Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur». Davon entfallen Fr.
16’000’000 auf die Projektierung und Umsetzung von Veloverkehrsmassnahmen und Fr.
7’740’000 auf Personalkosten beim Bau- und Verkehrsdepartement und beim Justiz- und Si-
cherheitsdepartement. 4’500’000 der internen Mittel für Personalressourcen sind auf 10 Jahre
und 3’240’000 bis im Jahr 2042 befristet.
– Fr. 200’000 Franken ab 2025 als jährliche Erhöhung des ZBE Langsamverkehr bis im Jahr
2042.